Terms and Conditions

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Bright Idea AGB

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Bright Idea, Frau Dr. Katja Brunkhorst, Rudolfstraße 24, 49080 Osnabrück (im Folgenden: Bright Idea genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

c) Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet nicht über das Internet statt, sondern individuell durch Angebot und Annahme.

d) Speicherung des Vertragstexts

Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

§ 2 Leistungsbeschreibung

a) Allgemein

Bright Idea erstellt, überarbeitet und konzeptioniert Texte auf Wunsch des Kunden. Weiterhin übersetzt Bright Idea Texte aus dem Deutschen in andere Sprachen bzw. fertigt Texte in anderen Sprachen an. Darüber hinaus konzipiert und redaktioniert Bright Idea auch Websites, Publikationen, Bücher, Broschüren und andere Arten von Printprodukten. Eine Überarbeitung der Websites geschieht dabei unter Gesichtspunkten der Website-Optimierung.

Außerdem bietet Bright Idea dem Kunden Unternehmensberatungen an, mit dem Ziel die Kommunikation und Struktur innerhalb des Unternehmens positiv zu beeinflussen. Hierbei wird kein konkreter Erfolg geschuldet, geschweige denn garantiert. Bright Idea erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen in Übereinstimmung mit berufsständischen Praktiken und gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

b) Leistungserbringung

Bright Idea ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

c) Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Bright Idea nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Bright Idea nicht zu vertreten. Sie berechtigen Bright Idea dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Bright Idea vom Vertrag zurücktreten. Bright Idea verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

e) Leistungszeit

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beginnt Bright Idea innerhalb von 20 Tagen mit der Erbringung der Leistung. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

a) Vergütung

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Bright Idea ist berechtigt bis zu 30% der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen. Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes, bzw. unmittelbar nach Erbringung der Dienste zu entrichten.

b) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

c) Vergütung für Texte und Übersetzungen

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Honorartabelle des Fachverbandes Freier Werbetexter, sofern keine anderweitige Vereinbarung zwischen Bright Idea und dem Kunden besteht.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist mit der Zahlung aller Rechnungen aus diesem Auftrag auch das einfache Nutzungsrecht vergütet. Die Höhe der Vergütung ändert sich durch Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Kunden nicht.

d) Vergütungsanpassung

Vergütungsanpassung bei Übernutzung der erstellten Werke
Werden über das bestehende Nutzungsrecht hinaus, Texte und Konzepte in größerem Umfang oder in einem anderen Zusammenhang genutzt, als ursprünglich bei der Zusammenarbeit zwischen Bright Idea und dem Kunden vorgesehen war, ist Bright Idea berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich bezahlten Vergütung für die eingeräumten Nutzungsrechte zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Bright Idea bleiben hiervon unberührt.

e) Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung wird mit Ablieferung des Werkes, bzw. Leistung des vereinbarten Dienstes, fällig. Werden die bestellten Leistungen in Teilen erbracht, so ist mit Ablieferung der ersten Leistung der für diese zu entrichtende Teil der Vergütung zu zahlen.

§ 4 Sonderleistungen und Reisekosten

a) Umarbeitung, bzw. Änderung

Für die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans geschieht eine gesonderte Berechnung durch Bright Idea zum festgesetzten Stundensatz.

b) Reisekosten

Kosten und Spesen für Reisen im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag, die mit dem Kunden abgesprochen, sind von diesem zu erstatten. Bei den Reisekosten wird festgelegt, dass die Reisezeit mit einem halben Stundensatz zu vergüten ist, zzgl. einer Kilometerpauschale von 0,30 €/km.

c) Produktionsüberwachung

Eine Produktionsüberwachung durch Bright Idea kann für Rechnung des Kunden bei individueller Vereinbarung geschehen.

§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Inhalt des Kundenauftrags

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an Bright Idea, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

b) Freistellung

Der Kunde hält Bright Idea von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Bright Idea geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

c) Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Bright Idea kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da Bright Idea keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

d) Versicherung des für den Kunden bestehenden Nutzungsrechts

Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an Bright Idea zum Zwecke der Erstellung von Werken übergebenen Vorlagen, berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen Nutzungsrechte hat. Sollte der Kunde gegen diese Versicherungspflicht verstoßen haben, insbesondere kein Nutzungsrecht an den übergebenen Vorlagen haben, hält er Bright Idea von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

e) Gefahrtragung

Die Versendung der Texte, Übersetzungen oder sonstiger Werke, erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

f) Korrekturpflicht und Freigabepflicht des Kunden

Der Kunde hat die Pflicht Bright Idea vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vorzulegen. Andernfalls erklärt der Kunde, dass er mit dem von Bright Idea angefertigten Entwurf so zufrieden ist und eine Vervielfältigung beginnen kann. Der Kunde hat die Pflicht die bei einer Vervielfältigung nach dem Muster der von Bright Idea erstellten Werke die Freigabe zu erteilen. Diese Freigabe wird unter keinen Umständen von Bright Idea erteilt. Der Kunde trägt mit Erteilung der Freigabe auch die Haftung für sachliche und formale Fehler.

g) Überlassungspflicht

Der Kunde hat die Pflicht von allen vervielfältigten Werken Bright Idea mindestens 5 einwandfreie Exemplare unentgeltlich zu überlassen. Bright Idea ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.

h) Abnahmepflicht

Der Kunde hat die Pflicht die von Bright Idea erstellten Werke abzunehmen. Unwesentliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.
Von Bright Idea abgelieferte Arbeiten, Werke oder Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sein Nutzungsrecht ausübt, die Rechnung vollständig begleicht oder die Abnahme ausdrücklich erklärt. Erfolgt keine Abnahme durch den Kunden und werden in dieser Zeit auch keine Mängel durch den Kunden geltend gemacht, so gilt die abgelieferte Arbeit nach einer Frist von 14 Tagen als abgenommen.

i) Informationspflicht

Erbringt Bright Idea Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung für den Kunden so verpflichtet sich dieser, wahrheitsgemäße Informationen und Unterlagen, insbesondere Zahlenmaterial, zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Verantwortlichkeit von Bright Idea

a) Korrekturmöglichkeit für den Kunden

Bright Idea verpflichtet sich vor Vervielfältigung der angefertigten Werke dem Kunden die Möglichkeit der Korrektur einzuräumen. Die Korrektur des Kunden wird abgeschlossen mit einer schriftlichen Genehmigung zur Vervielfältigung. Mit der Genehmigung geht die Haftung für sachliche und formale Fehler auf den Kunden über. Mit der schriftlichen Genehmigung der Vervielfältigung ist der Auftrag abgeschlossen.

b) Gestaltungsfreiheit bei Erstellung eines Werkes

Im Rahmen des Kundenauftrags hat Bright Idea Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlicherischen Gestaltung durch den Kunden sind ausgeschlossen. Mehrkosten aufgrund konzeptioneller oder textlicher Änderungen auf Wunsch des Kunden, sind von diesem zu tragen. Den Vergütungsanspruch für begonnene Arbeiten behält Bright Idea.

c) Ausschluss bestimmter Beratungsdienstleistungen

Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

d) Keine Überprüfungspflicht

Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ist Bright Idea nicht verpflichtet die vom Kunden übergebenen Informationen auf Richtigkeit zu überprüfen.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

a) Urheberrechtsschutz

Alle Texte und Konzepte unterliegen dem gesetzlichen Urheberrechtsschutz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch in allen Fällen, in denen die erforderliche Schöpfungshöhe für ein Werk nicht erreicht ist. An Texten, Übersetzungen oder anderen Werken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Eigentumsübertragung findet nicht statt.

b) Lizenzerteilung

Bright Idea wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Vertrag betreffender Rechnungen, alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt Bright Idea die Verpflichtung durch Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von Bright Idea.
Für eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf es des schriftlichen Einverständnisses von Bright Idea.

c) Lizenzvereinbarung für Unterlagen von Bright Idea

Bright Idea überträgt dem Kunden mit Vergütung der Leistung alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte an im Rahmen der Dienstleistung von Bright Idea eingebrachten Unterlagen in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Bright Idea diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Unternehmensberatung. Mit Vertragsende erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der dem Kunden zum Eigenbedarf überlassenen Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort.

Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf unserer Zustimmung durch Bright Idea. Insbesondere dürfen die Inhalte der Unterlagen weder an Dritte weitergegeben (Unterlizensierung oder Vertrieb) werden, noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist es ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke, insbesondere Unternehmensberatungen, oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen.

§ 8 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

a) Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen über den Kunden und sein Unternehmen, die Bright Idea im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, werden von Bright Idea vertraulich behandelt, soweit ihre Aufgabe nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt.

b) Strenge Vertraulichkeit

Auf Verlangen des Kunden können Informationen, die keinesfalls offenbart werden dürfen, bei der Überlassung an Bright Idea als „streng vertraulich“ gekennzeichnet werden.

c) Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse

Bright Idea verpflichtet sich, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die während der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch für alle Datenerhebungen, Analysen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.

d) Verschwiegenheit der eingesetzten Mitarbeiter von Bright Idea

Die Schweigepflicht gilt für alle Beteiligten von Seiten Bright Idea, auch für die Zeit nach Beendigung des Beratungsauftrages. Bright Idea stellt sicher, dass alle für die Auftragsdurchführung eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift hingewiesen werden.

§ 9 Gewährleistung bei Werkvertrag

a) Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann Bright Idea nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
Beanstandungen und offensichtliche Mängel müssen durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des bzw. der Werke schriftlich bei Bright Idea geltend gemacht werden. Der Kunde hat die Pflicht Bright Idea eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

b) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

c) Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.

d) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

e) Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

§ 10 Haftung

a) Haftungsausschluss

Bright Idea sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Gegenüber Unternehmern haftet Bright Idea im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Bright Idea haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der erstellten Werke.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Bright Idea in Osnabrück vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.